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Satzung
§§ 3 und 4
§§ 5 und 6
§§ 7, 8 und 9
§§ 10, 11 und 12
§13
§§14, 15 und 16
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt die Bezeichnung “Freundeskreis der Panzergrenadierbrigade 38 SACHSEN-ANHALT” und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Weißenfels eingetragen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in WEISSENFELS.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des "Freundeskreises der Panzergrenadierbrigade 38 SACHSEN-ANHALT" ist es, Interesse an den Belangen der Brigade zu wecken, den nicht militärischen und militärischen Personenkreis, der der Brigade verbunden ist, zusammenzuführen und zu informieren; die Verbindung zwischen zivilem und militärischem Bereich zu stärken; Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
(2) Aufgaben und Ziele des “Freundeskreises der Panzergrenadierbrigade 38 SACHSEN-ANHALT” sind:

  • Zusammenarbeit der aktiven Soldaten mit den Reservisten und Pensionären zu fördern und zu festigen
  • Pflege der Kameradschaft und der Tradition, ideell und funktionell
  • Multiplikatorfunktion für verteidigungsrelevante Angelegenheiten in der Gesellschaft
  • Informationsträger über die Weiterentwicklung der Panzertruppe
  • Träger für Vorträge, Diskussionen und Begegnungen zur Weiterbildung und Information auf verteidigungspolitischem, militärischem technischem und staatsbürgerlichem Gebiet
  • Aufrechterhaltung und Pflege der Verbindung zu den Patenstädtengemeinden der Brigade ihrer Bataillone und Kompanien
  • Wahrnehmung der Informationsträgerfunktion für die Weiterentwicklung der Streitkräfte

(3) Der Verein führt dazu regelmäßig Versammlungen und Treffen durch.
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf eine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.