Seite 1 von 5 Chronik StOSanZ Weißenfels
Das Verbandsabzeichen stellt dar: - das Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
- das Wappen der Stadt Weißenfels
- den Sanitätsdienst der Bundeswehr durch den blauen Untergrund sowie dem eisernen Kreuz mit dem Äskulapsstab
Auftrag / AufstellungsgrundlagenDas StOSanZ WSF stellt die sanitätsdienstliche Versorgung für die Truppenteile und Dienststellen im zugewiesenen Verantwortungsbereich sicher. Es führt das Sanitätspersonal des Truppensanitätsdienstes im Versorgungsbereich gemäß Weisung InspH - führt durch ambulante und stationäre Behandlung und Begutachtung
- stellt sicher die sanitätsdienstliche Versorgung bei Ausbildungs- und Übungsvorhaben
- nimmt wahr die standortärztlichen Aufgaben und führt durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Standorten
- stellt sicher zahnärztliche Versorgung
- führt durch Sanitätsausbildung einschließlich Ausbildung zum Helfer im SanDst
- koordiniert und führt durch einsatzbezogene Ausbildung des SanPers des TrSanDst
- stellt sicher Beratung von Kommandeuren und Dienststellenleitern
- nimmt wahr Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens
Aufstellungsgrundlagen - Mit dem Organisationsbefehl Nr. 536/98 (H) erfolgte die Umgliederung des Standortsanitätszentrum zum 01.10.98
- Das StOSanZ Weißenfels ging aus folgenden StOSanZ hervor:
- Gera (mit ASt. Tautenhain) - Halle -Weißenfels (mit ASt. Hohenmölsen) - Grundlage für die personelle Besetzung und materielle Ausstattung war die STAN:
a) Nr.: 078 9074 vom 01.01.1997 - Unterstellungen:
- gem. Org Befehl: a) fachdienstlich : WBK VII/ 13. PzGrenDiv, Abt. San-u. GesWesen b) truppendienstlich: PzGrenBrig38 (Kdr. BrigEinh) - -Truppensanitätsdienst: gemäß Heeresführungskommando, G 3 Org/Infra-Org. Az: 102800/1033 34 (01) vom 04.07.97 (Abgrenzungserlaß)
- Gemäß Organisationsbefehl 1081 / 98 (H) erfolgte zum 01.10.98 die Unterstellung der Zahnarztgruppe Weißenfels
- Gemäß Organisationsbefehl Nr. 151 / 1999 (H) vom 17.11.1998 erfolgte zum 01.01.99 die direkte Unterstellung der Zahnarztgruppen Halle und Gera (Unabhängig vom Abgrenzungserlaß).
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