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Chronik StOSanZ Weißenfels
Personal und Gliederung
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Chronik StOSanZ Weißenfels

 


 

Das Verbandsabzeichen stellt dar:

  • das Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
  • das Wappen der Stadt Weißenfels
  • den Sanitätsdienst der Bundeswehr durch den blauen Untergrund sowie dem eisernen Kreuz mit dem Äskulapsstab

Auftrag / Aufstellungsgrundlagen

Das StOSanZ WSF stellt die sanitätsdienstliche Versorgung für die Truppenteile und Dienststellen im zugewiesenen Verantwortungsbereich sicher. Es führt das Sanitätspersonal des Truppensanitätsdienstes im Versorgungsbereich gemäß Weisung InspH

  • führt durch ambulante und stationäre Behandlung und Begutachtung
  • stellt sicher die sanitätsdienstliche Versorgung bei Ausbildungs- und Übungsvorhaben
  • nimmt wahr die standortärztlichen Aufgaben und führt durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Standorten
  • stellt sicher zahnärztliche Versorgung
  • führt durch Sanitätsausbildung einschließlich Ausbildung zum Helfer im SanDst
  • koordiniert und führt durch einsatzbezogene Ausbildung des SanPers des TrSanDst
  • stellt sicher Beratung von Kommandeuren und Dienststellenleitern
  • nimmt wahr Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens

Aufstellungsgrundlagen

  • Mit dem Organisationsbefehl Nr. 536/98 (H) erfolgte die Umgliederung des Standortsanitätszentrum zum 01.10.98
  • Das StOSanZ Weißenfels ging aus folgenden StOSanZ hervor:
    - Gera (mit ASt. Tautenhain)
    - Halle
    -Weißenfels (mit ASt. Hohenmölsen)
  • Grundlage für die personelle Besetzung und materielle Ausstattung war die STAN:
    a) Nr.: 078 9074 vom 01.01.1997
  • Unterstellungen:
    - gem. Org Befehl:
    a) fachdienstlich : WBK VII/ 13. PzGrenDiv, Abt. San-u. GesWesen
    b) truppendienstlich: PzGrenBrig38 (Kdr. BrigEinh)
  • -Truppensanitätsdienst: gemäß Heeresführungskommando, G 3 Org/Infra-Org. Az: 102800/1033 34 (01) vom 04.07.97 (Abgrenzungserlaß)
  • Gemäß Organisationsbefehl 1081 / 98 (H) erfolgte zum 01.10.98 die Unterstellung der Zahnarztgruppe Weißenfels
  • Gemäß Organisationsbefehl Nr. 151 / 1999 (H) vom 17.11.1998 erfolgte zum 01.01.99 die direkte Unterstellung der Zahnarztgruppen Halle  und Gera (Unabhängig vom Abgrenzungserlaß).